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Haftungsausschluss

Auszug aus den AGB

§9 Haftung

9.1 Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern

a) dies keine Garantien oder vertragswesentlichen Pflichten betrifft, d.h. Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf,

b) es nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht,

c) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleiben.

9.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

9.3 Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen.

9.4. Events wie Ausflüge, Sportveranstaltungen, Laborbesuche etc.) sind von Aurelia vermittelte Fremdleistungen. Aurelia e.V. haftet nicht für Leistungs- Personen und Sachschäden sondern die jeweilige Versicherung des vermittelten Vertragspartners. Dieser ist jeweils im Online-Bestellvorgang und in der Bestellbestätigung benannt und das Event als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet.